Scope of works
I) Allgemein: 1. Der Auftragnehmer (AN) erbringt die Leistungen durch das im Angebot benannte und geeignete Personal. 2. Die abrechnungsfähigen Detailpositionen nebst Kennzahlen hinsichtlich des Aufwands für die einzelnen Leistungspakete sind dem Preisblatt zu entnehmen. 3. Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass das eingesetzte Personal die Leistungen wäh-rend der Geschäftszeiten von 8:00 - 16:30 Uhr (Montag-Freitag, ausgenommen gesetzliche Fei-ertage) erbringt. 4. Wenn der Auftragnehmer seine Leistung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr durch das benannte und eingesetzte Personal erbringen kann, darf er nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers (AG) seine Leistung auch durch eine(n) nachgewiesen gleich-ermaßen geeignete(n) andere(n) Mitarbeiter/Mitarbeiterin erbringen. Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber schriftlich den Nachweis der Eignung unter Zugrundelegung der Maßstäbe wie im Vergabeverfahren zu führen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. 5. Wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht mehr mit nachgewiesen gleichermaßen geeig-netem Personal erbringen kann, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu. Weitere Kündigungsmöglichkeiten unter anderem wegen Schlechtleistung trotz zweifacher Abmahnung bleiben davon unberührt und stehen dem Auftraggeber daneben zu. Eine Kündigung wegen Schlechtleistung (nach zweifacher Ab-mahnung) kann fristlos erfolgen. Weitere Details siehe Anlage A "Leistungsbeschreibung".
- Type
- Invitation to bid / open tender
- Tender
- Sector
- Logistics & Freight
- Procedure
- open
- Classification
- 63100000
- Original notice
- Sign in to open the original notice
